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Satzung

Vom 21. Oktober 1981 in der zuletzt am 27. Februar 1999 geänderten Fassung.

5. Abschnitt: Ordnungsmaßnahmen

§ 27 (Ermächtigung)

Die Turnierordnung kann gegen Spieler oder Vereine Regelungen zur Ahndung von Verstößen gegen Meldevorschriften, gegen Vorschriften über den Spielereinsatz oder gegen die Verpflichtung zum Antritt bei Turnieren verhängen. Danach dürfen je Einzelfall Geldbußen bis zu 50 € und Sperren bis zu 2 Jahren angedroht und verhängt werden. Beim Einsatz von Spielern unter falschem Namen kann anstelle oder neben einer Sperre eine Geldbuße biszu 100 € verhängt werden.


Aktualisiert: 22. September 2009

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