Vom 29. Januar 1988
in der zuletzt am 27. Februar 2010 geänderten Fassung.
(1) Die Münchner Einzelmeisterschaft wird in drei Klassen durchgeführt:
(2) Der Spielleiter kann weitere Klassen unterhalb der Hauptturnierklasse oder neben den genannten Klassen einrichten.
(1) Vorberechtigt zur Teilnahme in der Meisterklasse sind:
(2) Der Sieger erwirbt für das laufende Spieljahr den Titel „Münchner Meister”. Er ist für das übergeordnete Einzelturnier des Bayerischen Schachbundes als Vertreter des Bezirksverbandes München qualifiziert.
(1) Vorberechtigt zur Teilnahme in der Vormeisterklasse sind:
(1) Wird unterhalb der Hauptturnierklasse eine weitere Spielklasse eingerichtet, dann gelten die Regelungen des § 11 über die Vorberechtigung entsprechend. Zusätzlich sind für die Hauptturnierklasse spielberechtigt:
(1) Freiplätze werden vom Spielleiter vergeben. Dabei ist grundsätzlich die Deutsche Wertungszahl zu berücksichtigen.
(2) Besteht vor Beginn der Einzelmeisterschaft eine Qualifikation für eine Spielklasse der Einzelmeisterschaft des Folgejahres, so kann der Spielleiter diese Qualifikation im Voraus gewähren. Die Qualifikation für das Folgejahr gilt damit als erloschen.
(1) Ein Spieler wird vom laufenden Turnier ausgeschlossen, wenn er im Vollrundenturnier zwei Partien unentschuldigt kampflos verliert, oder wenn er in einem nach Schweizer System durchgeführten Turnier zu einer Partie ohne ausreichende Entschuldigung nicht antritt.
(2) Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen die Schachregeln, gegen die Regelung der Turnierausschreibung oder gegen Anordnungen des Turnierleiters kann der Spielleiter eine Sperre von sämtlichen Einzelturnieren des Bezirksverbandes für 24 Monate aussprechen. Dasselbe gilt, wenn ein Spieler nach Meldeschluss ohne ausreichenden Grund zurücktritt.
(3) Scheidet ein Spieler aus, bevor er die Hälfte der Partien gespielt hat, so gilt er als Letztplatzierter seiner Gruppe.
(1) Bei Punktgleichheit entscheidet über die Platzierung die Wertung nach Sonneborn-Berger, im Schweizer System die Buchholz-Wertung. Weitere Einzelheiten sind vor Turnierbeginn bekannt zugeben.
(2) Über den Sieg in der Meisterklasse entscheidet bei Punkt- und Wertungsgleichheit ein Stichkampf, dessen Durchführungsbestimmungen der Spielleiter festlegt.
(3) Im Interesse von ELO-Auswertbarkeit oder Normenerwerb kann der Spielleiter geänderte Modalitäten erlassen.
Aktualisiert: 25. April 2010
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