Vom 29. Januar 1988
in der zuletzt am 27. Februar 2010 geänderten Fassung.
(1) Über die Art der Durchführung der Münchner Damen-Einzelmeisterschaft entscheidet der Referent für Damenschach.
(2) Die Siegerin erwirbt für das laufende Spieljahr den Titel „Münchner Damenmeisterin”. Sie ist für das übergeordnete Damenturnier des Bayerischen Schachbundes als Vertreterin des Bezirksverbandes München qualifiziert.
(1) Das Münchner Pokalturnier wird im K. O.-System durchgeführt. Die genaueren Bestimmungen werden vom Spielleiter vor Turnierbeginn festgelegt.
(2) Der Sieger erwirbt für das laufende Spieljahr den Titel „Münchner Pokalsieger”. Er ist für das Dähnepokal-Turnier des Deutschen Schachbundes als Vertreter des Bezirksverbandes München qualifiziert.
(3) Von den Teilnehmern des Münchner Pokalturniers sind im nächsten Spieljahr bei der Münchner Einzelmeisterschaft vorberechtigt:
(1) Die Einzelheiten der Durchführung regelt der Ausrichter im Einvernehmen mit dem Spielleiter.
(2) Der Sieger erwirbt für das laufende Spieljahr den Titel „Münchner Blitzmeister”. Er ist für das übergeordnete Blitzturnier des Bayerischen Schachbundes als Vertreter des Bezirksverbandes München qualifiziert.
(3) Der Spielleiter kann Spielern, die keinem Verein im Deutschen Schachbund angehören, die Teilnahme gestatten. Diese Spieler können keine Qualifikationen und keine Preisgelder erzielen.
(1) Die Einzelheiten der Durchführung regelt der Ausrichter im Einvernehmen mit dem Spielleiter.
(2) Der Sieger erwirbt für das laufende Jahr den Titel „Münchner Schnellschachmeister”. Er ist für das übergeordnete Schnellschachturnier des Bayerischen Schachbundes als Vertreter des Bezirksverbandes München qualifiziert.
(3) Der Spielleiter kann Spielern, die keinem Verein im Deutschen Schachbund angehören, die Teilnahme gestatten. Diese Spieler können keine Qualifikationen und keine Preisgelder erzielen.
§§ 21-23: Durch Umbenennung der §§ 20 ff. unbesetzt.
(1) Teilnahmeberechtigt an der Münchner Jugend-Einzelmeisterschaft sind Jugendliche im Sinne der Turnierordnung der Bayerischen Schachjugend. Der Jugendleiter entscheidet über die Art der Durchführung und fungiert als Turnierleiter.
(2) Der Sieger erwirbt für das laufende Spieljahr den Titel „Münchner Jugendmeister”. Er ist für das übergeordnete Jugend-Einzelturnier der Bayerischen Schachjugend als Vertreter des Bezirksverbandes München qualifiziert. Ferner ist er im nächsten Spieljahr bei der Münchner Einzelmeisterschaft für die Teilnahme in der Vormeisterklasse vorberechtigt.
Aktualisiert: 25. April 2010
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